Erweiterung des Sanierungsgebiets

Nach vielen Jahren ist es der Stadt Quakenbrück gelungen, mit dem Erweiterungsgebiet „Neustadt-West“ in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ aufgenommen zu werden. Das seit 2003 bestehende Sanierungsgebiet in der Quakenbrücker Neustadt wird somit in westlicher Richtung um weitere angrenzende Gebiete mit einer Größe von 13 Hektar erweitert.

Für Sie als Eigentümer bietet sich nun die Möglichkeit, Fördergelder für die Modernisierung Ihres Gebäudes einzuwerben. Gleichzeitig können die öffentlichen Verkehrsanlagen umfassend erneuert und städtebauliche Defizite abgebaut werden. Nicht zuletzt wird das bereits erfolgreich etablierte Quartiersmanagement seine Arbeit sowie die bestehenden Strukturen des sozialen Netzwerkes in der Neustadt auf das Erweiterungsgebiet ausdehnen können. All diese Maßnahmen dienen dazu, eine nachhaltige Stabilisierung und Aufwertung des gesamten Stadtteils zu erreichen und somit die Lebensverhältnisse der Bürge- rinnen und Bürger zu verbessern. 

 

In einem Flyer haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Erweiterung des Sanierungsgebiets und einen ersten Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und die für Sie persönlich denkbaren Fördermöglichkeiten zusammen-gestellt.

Download des Informationsflyers

Neustadt West - Bürgerinformation
SozStadt_Flyer_2017.pdf
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Überarbeitung der Modernisierungsrichtlinie

Zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden hat der Stadtrat am 23.06.2004 eine „Modernisierungsrichtlinie“ beschlossen. Durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes um den Bereich „Neustadt-West“ ist u.a. aufgrund einer anderen Gebäudestruktur eine Überarbeitung erforderlich. 

In seiner Sitzung am 07.12.2016 hat der Rat der Stadt Quakenbrück die überarbeitete Modernisierungsrichtlinie beschlossen. 

Download der Modernisierungsrichtlinie

Die Modernisierungsrichtlinie
Mod.RL_unterzeichnet_Stadt.pdf
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